Mein Behandlungsansatz
In meiner Praxis biete ich eine verhaltenstherapeutisch ausgerichtete Psychotherapie an. Die kognitive Verhaltenstherapie zählt zu den wirksamsten therapeutischen Behandlungsansätzen bei nahezu allen psychischen Erkrankungen. Sie geht davon aus, dass unser Verhalten, unser Denken und unsere Gefühle eng miteinander zusammenhängen und alle diese Faktoren einen entscheidenden Einfluss auf unser Wohlbefinden haben. Ein psychischer Leidensdruck oder eine psychische Erkrankung kann dann entstehen, wenn Gedanken und Verhaltensweisen ungünstig sind. In der Therapie arbeiten wir gemeinsam mit Ihnen daran, Ihre Probleme und Symptome verstehbar zu machen und Wege zu finden Ihren Leidensdruck zu verringern.
Behandlungsspektrum
• Depressive Erkrankungen |
• Angststörungen |
• Anpassungsstörungen |
• Essstörungen |
• Zwangsstörungen |
• Traumafolgestörungen |
• Somatoforme Störungen |
Ablauf
Mein Behandlungsangebot richtet sich in erster Linie an gesetzlich Versicherte. Ich verfüge über eine Kassenzulassung, sodass Sie auch ohne Überweisungsschein, mit Ihrer Versichertenkarte, die Therapieangebote meiner Psychotherapiepraxis nutzen können. Zudem biete ich auch Privatpatienten und Selbstzahlern eine psychotherapeutische Behandlung an.
Gesetzlich Versicherte:
Gesetzlich versicherte Patienten haben Anspruch auf max. drei psychotherapeutische Sprechstunden. In den psychotherapeutischen Sprechstunden wird abgeklärt, welche psychischen Beschwerden vorliegen und welche weiteren Schritte zu empfehlen sind. Anschließend können bis zu vier probatorische Sitzungen erfolgen. Danach kann ggf. eine Kurz- oder Langzeittherapie beantragt werden.
Privatversicherte:
Privatversicherte Patienten haben Anspruch auf max. fünf probatorische Sitzungen, in denen abgeklärt wird, welche psychischen Beschwerden vorliegen und welche weiteren Schritte zu empfehlen sind. Danach kann ggf. eine Kurz- oder Langzeittherapie beantragt werden. Für einen reibungslosen Ablauf, lassen Sie sich am besten vor Beginn einer Behandlung die Übernahme der Kosten von Ihrer Versicherung schriftlich bestätigen.
Selbstzahler:
Es ist möglich, die Kosten einer Psychotherapie, nach der Gebührenordnung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten selbst zu übernehmen.
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